Selbstverständliches

Standardleistungen sind für uns Selbstverständlichkeiten. Die Erfüllung steuerlicher Pflichten ist  das Eine, Gestaltungsberatung und die Durchsetzung von Interessen gegenüber den Finanzbehörden zur Minimierung oder Optimierung der Steuerlast ist das Andere.

 

Finanzbuchführung

Planung, Controlling und die ordnungsmäßige, zeitnahe Finanzbuchführung sind eine unverzichtbare Grundlage für die betriebliche Entscheidungsfindung. Die Auswertungen geben erforderliche Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und schaffen damit Voraussetzungen für richtige Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt. Sichern Sie sich einen Vorsprung gegenüber Ihren Mitbewerbern.

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Ermitteln Sie das Ergebnis Ihres Unternehmens durch die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch Bilanzierung? Wir organisieren das Rechnungswesen nach betrieblichen Erfordernissen und individuellen Vorgaben. Durch persönliche Betreuung „Ihres“ Mitarbeiters in unserer Kanzlei garantieren wir eine effektive Kommunikation. 
Insbesondere der externe Betriebsvergleich ist ein wesentliches Instrument zur Steuerung Ihres Unternehmens. Hier werden die Zahlen einer Periode – ob monatlich, vierteljährlich oder jährlich – den Durchschnittswert einer Vielzahl von vergleichbaren Betrieben gegenüber gestellt. Ob in Kurzform oder als Bericht, ein Wert für jeden Unternehmer und die finanzierende Bank. Schwachstellen lassen sich umgehend erkennen.

Gerne laden wir Sie zu einem „Herbstgespräch“ ein. Gemeinsam analysieren wir die Daten des laufenden Jahres, rechnen auf das Jahresergebnis hoch und planen die Steuern, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Alternativ erfassen und verarbeiten wir die Buchhaltungsunterlagen in Ihrem Unternehmen mit anschließender Auswertung und Speicherung in unserer Kanzlei. Sämtliche Unterlagen und Belege verbleiben in Ihrem Hause.

Führen Sie die Buchhaltung – teilweise oder vollständig – in Ihrem Unternehmen, beraten wir Sie gern bei der Auswahl der geeigneten Software. Entscheiden Sie sich für die Anwendung der DATEV-Software, erlauben die bestehenden Schnittstellen zu unserer Kanzlei jederzeit die Übernahme und Speicherung der Daten. Selbstverständlich schulen wir Ihre Buchhaltungskräfte und informieren über erfolgreiche Änderungen.

Lohn & Gehalt

Übertragen Sie zeitaufwändige und komplexe Aufgaben Ihres Unternehmens auf Ihre Kanzlei – auf uns! 

Die Erstellung einer korrekten Lohnbuchhaltung gehört inzwischen zu den kompliziertesten Bereichen des Steuer- und Abgabenrechts. Neben den Vorschriften des Lohnsteuerrechtes sind auch Fragen des sozialversicherungsrechtlichen Bereiches relevant und die Anforderungen an den Arbeitgeber steigen ständig. Stellen Sie für Ihr Unternehmen ein individuelles Leistungspaket zusammen, bis hin zur komplett digitalen Lohnbuchführung - z.B. nach Übermittlung der Daten (Std. / Brutto- und Nettoabzüge) in unsere Kanzlei.  Wir planen für Ihr Unternehmen die jährlichen Personalkosten, ob für einzelne Mitarbeiter oder die gesamte Belegschaft. 

 

STEUERN & RECHT

Ständig wachsende Anforderungen aus dem Steuer- und Abgabenrecht belasten zunehmend die Steuerbürger bei der Erfüllung der Erklärungspflich-ten. Als beratendes Team werden wir laufend über Änderungen informiert und geschult. Das Steuerrecht fordert uns als Spezialisten. Auch steht uns das Wissen von Experten zur Verfügung auf das wir zugreifen können, sei es in Datenbanken oder in Kooperationen. Interne Qualitätssicherungen garantieren hochwertige und effiziente Ergebnisse. 

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Die Erstellung der Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen gehört zu unserer täglichen Aufgabe. Zusätzliche Dienstleistungen bieten wir u.a. für

  • Planung und Optimierung zukünftiger Steuerbelastungen, insbesondere: die Planung zur Senkung der Belastung 
  • Optimale Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht 
  • Grenzüberschreitende Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen 
  • Gutachten zu steuerlichen Fragen
  • Erbrechtliche und schenkungssteuerliche Gestaltungsberatung 
  • Steuerliche Beratung bei Kauf / Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen 
  • Anträge in steuerlichen Angelegenheiten wie z.B. Anträge auf Anpassung / Herabsetzung von Vorauszahlungen oder Stundungs- bzw. Ratenzahlungsanträge sowie Fristverlängerungsanträge

Unterschiedliche Ansichten und Rechtsauffassungen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung sind vorprogrammiert. Was häufig folgt, sind Rechtsbehelfe und finanzgerichtliche Verfahren. 

  Wir vertreten Sie professionell im Einspruchsverfahren und im Finanzgerichtsprozess. Und wenn es denn sein muss, auch im Steuerstrafverfahren.

Jahresabschluss & Berichte(n) und die Planung

Ein aussagekräftiger Jahresabschluss stellt den Erfolg Ihres unternehmerischen Handelns dar und liefert grundlegende Entscheidungshilfen. Ein professionell aufbereiteter und präsentierter Jahresabschluss ist das Aushängeschild Ihrer Unternehmung insbesondere gegenüber Banken. Finanzierungs- und Klimagespräche mit Ihrer finanzierenden Bank ohne Vorlage der Abschlüsse aus den letzten Jahren sind wenig erfolg-versprechend. Gern begleiten wir Sie zu den Gesprächen mit Ihrer Hausbank. Und was interessiert Sie als Unternehmer an den Jahresabschlüssen vorrangig?  Vergangenheit / Gegenwart / Zukunft?

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Für viele Unternehmer ist der Jahresabschluss die „Zeitung von gestern“ und eine Notwendigkeit für die Ermittlung der Steuerbelastung. Hier setzen wir an und entwickeln für Sie und mit Ihnen auf Grundlage der Jahresabschlussdaten der letzten Jahre die Planwerte für den kommenden Zeitraum von 2 bis 5 Jahren – unabdingbar bei Investitionsvorhaben und deren Finanzierung. 

In der Bilanzbesprechung / -Präsentation befinden wir uns i.d.R.im laufenden Folgejahr. Was interessiert den Unternehmer (die Gesellschafter) aber wirklich? Doch die Fragen:
  • Wieviel Steuern werden fällig und wann?
  • Wo ist der Gewinn geblieben?
  • Wie können Steuern gespart bzw. optimiert werden?
  • Wie sicher wird die nächste Betriebsprüfung?
  • Wie stellt sich die Entwicklung des Unternehmens dar? Wir betrachten hierzu die aktuellen Auswertungen!

& Spezielles

Unternehmensnachfolge

Eine vorausschauende Planung bei der Übertragung eines Unternehmens oder auch anderer Vermögen auf die nachfolgende Generation trägt wesentlich dazu bei, kostspielige und lang andauernde Auseinandersetzungen mit Beteiligten zu vermeiden. Eine Übertragung von betrieblichem Vermögen beinhaltet immer das Risiko hoher, z.T. existenzgefährdender Steuerbelastungen durch Erbschaft-/ Schenkungsteuer oder auch Ertragsteuern nach unbeabsichtigter Aufdeckung sogenannter „Stiller Reserven“. Wir sehen deshalb die Schwerpunkte bei der Unternehmensnachfolgeberatung in der Umsetzung von Planungen, die das von den Beteiligten gewünschte Ergebnis mit der geringsten Steuerbelastung gewährleisten.  


Betriebswirtschaft

Zunehmender Wettbewerbsdruck erfordert von Unternehmen aller Branchen und Größen eine vorausschauende Planung auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Entscheidungshilfen. Fehlen diese, kann keine umgehende Reaktion auf Umsatz- und Absatzrückgänge, Personaleinsatz oder auch auf Änderungen in der Kreditvergabe der finanzierenden Banken erfolgen.

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Unsere Kanzlei bietet einen professionellen Service im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung. Planen Sie mit uns Ihre unternehmerischen Entscheidungen und sichern Sie damit auch den dauerhaften Unternehmenserfolg.  Wir erstellen u.a.  

  • Planerfolgsrechnungen für einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren, auch mit ausführlicher Präsentation sowie der Darstellung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen auf der Grundlage von Planwerten. Diese „Businesspläne“ werden zunehmend von den Banken bei der Unternehmensfinanzierung vorausgesetzt. Wir begleiten Sie weiterhin im Controlling durch „Soll-Ist-Vergleiche“ und der detaillierten Analyse von Abweichungen. 
  • Investitionsentscheidungen – Kauf oder Leasing 
  • Prüfung von Rohgewinnspannen und Aufschlägen im Einzelhandel / Gastronomie auf der Grundlage externer Betriebsvergleiche 
  • Kalkulationen mit Gemeinkostenaufschlägen / Stundensatzkalkulationen im Handwerksbereich / Nachkalkulationen und Preisfindung 
  • Existenzgründungsgutachten 
  • Ergebnishochrechnungen für das laufende Jahr mit Steuerbelastungsplanung 
  • Kosten- und Leistungsrechnung zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit  
  • Controlling – die laufende Prüfung der Finanzbuchhaltung einschließlich monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Berichtserstellung für die finanzierende Bank  

Existenzgründer

Unser Wirtschaftssystem lebt vom Engagement, den Ideen und der Risikobereitschaft von Unternehmensgründern. Bei der Gründung sind jedoch viele Eckpunkte zu bedenken und umzusetzen, um die erste Zeit nach der Gründung erfolgreich am Markt zu bestehen, denn – „die jungen Unternehmen sind zunächst nicht viel mehr als Gesellschaften mit beschränkter Hoffnung“. Mehr als die Hälfte aller Existenzgründungen scheitern bereits in den ersten drei Jahren. Die Gründe?

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Nicht fehlendes Know-how oder persönlicher Einsatz, sondern überwiegend eine nicht ausreichende und gründliche Planung.

Sie entwickeln die Geschäftsidee – unsere Kanzlei begleitet Sie bis zur Gründung und darüber hinaus. Aus einer Vielzahl bisher erfolgreich durchgeführter Existenzgründungen haben wir einen professionellen Service entwickelt. Darauf bauen wir individuell zugeschnittene Leistungsangebote auf:  

  • Analyse des Vorhabens und Prüfung auf Umsatzbarkeit / Rechtsformwahl
  • Recherchen zu Förderungsmöglichkeiten
  • Die Erstellung von Planerfolgsrechnungen einschließlich der Investitions-, Finanzierungs- und Liquiditätsplanung.
  • Beratung und Unterstützung bei der Einführung des betrieblichen Rechnungswesens, einer Preis- und Kostenkalkulation und des Controllings.

Immobilien & Co

Sie beabsichtigen den Erwerb einer Immobilie – Wir unterstützen und beraten Sie bei den Fragen zur Besteuerung und Finanzierung, bis hin zum gemeinsamen Bankgespräch. 

Eine ausführliche Darstellung des Investitionsvorhabens einschließlich einer gründlichen Planung der Steuern und der Liquidität

ist die Grundlage der Finanzierungsbereitschaft Ihrer Bank. Wir entwickeln aus den grundlegenden Daten, wie z.B. Anschaffungs-kosten, Eigenkapital, Zinsen, Laufzeiten und persönliche Steuersätze eine umfassende Erarbeitung:

  • Gesamt- und Fremdkapitalbedarf
  • monatliche Kapitaldienste
  • Ermittlung steuerlicher Überschüsse bzw. Unterdeckungen aus Mieterträgen und Aufwendungen und der daraus resultierenden Steuerbelastungen.
  • Die sich aus Einnahmen/Ausgaben/Kapitaldienstleistungen/Steuern ergebende monatliche bzw. jährliche Liquiditätsbelastung.

Die Ergebnisse werden präsentiert und kommentiert, Risiken werden aufgezeigt. Ihre Entscheidung für oder gegen eine Immobilie wird „einfacher“. Sicher!

 

Interessiert an Ferienwohnungen-/häusern?

Seit 1984 beraten wir Mandanten im Bereich der Errichtung, Veräußerung und Vermietung von Ferienimmobilien. Die Rechtsprechung der Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Ferienimmobilien hat sich in den letzten Jahren ständig geändert. An die erhoffte Steuerersparnis - neben der Rendite eines Anlageobjektes - stellt der Fiskus hohe Anforderungen. Dabei sind wesentliche Grundlagen zu beachten - u.a.:            

Die Möglichkeiten der Selbstnutzung, die durchschnittlichen Vermietungstage und auch die Höhe der auf einen langen Zeitraum zu erzielenden Mieterträge. Nur so ist sichergestellt, dass auch in den Erstjahren der Vermietung entstehende Verluste steuerlich anerkannt werden. 

Der Entscheidung für die Anschaffung einer Ferienimmobilie sollte eine umfassende Planung zugrunde liegen. Wir beraten Sie professionell zu folgenden grundsätzlichen Fragen:        

  • Wie sieht die Renditeberechnung aus, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Ergebnisse?
  • Ferienimmobilie in Deutschland oder im Ausland?
  • Einkommensteuerliche Behandlung; Prüfung der "Einkünfteerzielungsabsicht" (Liebhaberei); Umsatzsteuer, Grunderwerbesteuer, Zweitwohnungsteuer;
  • Wie lässt sich eine Ferienimmobilie optimal vermarkten?

 

"Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muss, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu Sparen, als darauf, Geld zu verdienen". (Hans-Karl Schneider, Volkswirt, geb. 1920) 

Vielleicht möchten Sie sich kurzfristig einige Tage von diesen Bemühungen erholen? Besuchen Sie uns doch einfach im "Sturkenhues" im Nordseeheilbad Horumersiel. (Klick auf das Bild). Für unsere Mandanten halten wir außerhalb der Hauptsaisonzeiten Sonderkonditionen bereit. (www.sturkenhues.de) Und bereits nach wenigen Tagen an der Nord-seeküste werden Sie feststellen:

"Das Meer ist keine Landschaft, es ist das Erlebnis der Ewigkeit"  (Thomas Mann)