Standardleistungen sind für uns Selbstverständlichkeiten. Die Erfüllung steuerlicher Pflichten ist das Eine, Gestaltungsberatung und die Durchsetzung von Interessen gegenüber den Finanzbehörden zur Minimierung oder Optimierung der Steuerlast ist das Andere.
Planung, Controlling und die ordnungsmäßige, zeitnahe Finanzbuchführung sind eine unverzichtbare Grundlage für die betriebliche Entscheidungsfindung. Die Auswertungen geben erforderliche Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und schaffen damit Voraussetzungen für richtige Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt. Sichern Sie sich einen Vorsprung gegenüber Ihren Mitbewerbern.
Übertragen Sie zeitaufwändige und komplexe Aufgaben Ihres Unternehmens auf Ihre Kanzlei – auf uns!
Die Erstellung einer korrekten Lohnbuchhaltung gehört inzwischen zu den kompliziertesten Bereichen des Steuer- und Abgabenrechts. Neben den Vorschriften des Lohnsteuerrechtes sind auch Fragen des sozialversicherungsrechtlichen Bereiches relevant und die Anforderungen an den Arbeitgeber steigen ständig. Stellen Sie für Ihr Unternehmen ein individuelles Leistungspaket zusammen, bis hin zur komplett digitalen Lohnbuchführung - z.B. nach Übermittlung der Daten (Std. / Brutto- und Nettoabzüge) in unsere Kanzlei. Wir planen für Ihr Unternehmen die jährlichen Personalkosten, ob für einzelne Mitarbeiter oder die gesamte Belegschaft.
Ständig wachsende Anforderungen aus dem Steuer- und Abgabenrecht belasten zunehmend die Steuerbürger bei der Erfüllung der Erklärungspflich-ten. Als beratendes Team werden wir laufend über Änderungen informiert und geschult. Das Steuerrecht fordert uns als Spezialisten. Auch steht uns das Wissen von Experten zur Verfügung auf das wir zugreifen können, sei es in Datenbanken oder in Kooperationen. Interne Qualitätssicherungen garantieren hochwertige und effiziente Ergebnisse.
Die Erstellung der Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen gehört zu unserer täglichen Aufgabe. Zusätzliche Dienstleistungen bieten wir u.a. für
Unterschiedliche Ansichten und Rechtsauffassungen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung sind vorprogrammiert. Was häufig folgt, sind Rechtsbehelfe und finanzgerichtliche
Verfahren.
Wir vertreten Sie professionell im Einspruchsverfahren und im Finanzgerichtsprozess. Und wenn es denn sein muss, auch im Steuerstrafverfahren.
Ein aussagekräftiger Jahresabschluss stellt den Erfolg Ihres unternehmerischen Handelns dar und liefert grundlegende Entscheidungshilfen. Ein professionell aufbereiteter und präsentierter Jahresabschluss ist das Aushängeschild Ihrer Unternehmung insbesondere gegenüber Banken. Finanzierungs- und Klimagespräche mit Ihrer finanzierenden Bank ohne Vorlage der Abschlüsse aus den letzten Jahren sind wenig erfolg-versprechend. Gern begleiten wir Sie zu den Gesprächen mit Ihrer Hausbank. Und was interessiert Sie als Unternehmer an den Jahresabschlüssen vorrangig? Vergangenheit / Gegenwart / Zukunft?
Für viele Unternehmer ist der Jahresabschluss die „Zeitung von gestern“ und eine Notwendigkeit für die Ermittlung der Steuerbelastung. Hier setzen wir an und entwickeln für Sie und mit Ihnen auf Grundlage der Jahresabschlussdaten der letzten Jahre die Planwerte für den kommenden Zeitraum von 2 bis 5 Jahren – unabdingbar bei Investitionsvorhaben und deren Finanzierung.
In der Bilanzbesprechung / -Präsentation befinden wir uns i.d.R.im laufenden Folgejahr. Was interessiert den Unternehmer (die Gesellschafter) aber wirklich? Doch die Fragen:Eine vorausschauende Planung bei der Übertragung eines Unternehmens oder auch anderer Vermögen auf die nachfolgende Generation trägt wesentlich dazu bei, kostspielige und lang andauernde Auseinandersetzungen mit Beteiligten zu vermeiden. Eine Übertragung von betrieblichem Vermögen beinhaltet immer das Risiko hoher, z.T. existenzgefährdender Steuerbelastungen durch Erbschaft-/ Schenkungsteuer oder auch Ertragsteuern nach unbeabsichtigter Aufdeckung sogenannter „Stiller Reserven“. Wir sehen deshalb die Schwerpunkte bei der Unternehmensnachfolgeberatung in der Umsetzung von Planungen, die das von den Beteiligten gewünschte Ergebnis mit der geringsten Steuerbelastung gewährleisten.
Zunehmender Wettbewerbsdruck erfordert von Unternehmen aller Branchen und Größen eine vorausschauende Planung auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Entscheidungshilfen. Fehlen diese, kann keine umgehende Reaktion auf Umsatz- und Absatzrückgänge, Personaleinsatz oder auch auf Änderungen in der Kreditvergabe der finanzierenden Banken erfolgen.
Unsere Kanzlei bietet einen professionellen Service im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung. Planen Sie mit uns Ihre unternehmerischen Entscheidungen und sichern Sie damit auch den dauerhaften Unternehmenserfolg. Wir erstellen u.a.
Unser Wirtschaftssystem lebt vom Engagement, den Ideen und der Risikobereitschaft von Unternehmensgründern. Bei der Gründung sind jedoch viele Eckpunkte zu bedenken und umzusetzen, um die erste Zeit nach der Gründung erfolgreich am Markt zu bestehen, denn – „die jungen Unternehmen sind zunächst nicht viel mehr als Gesellschaften mit beschränkter Hoffnung“. Mehr als die Hälfte aller Existenzgründungen scheitern bereits in den ersten drei Jahren. Die Gründe?
Nicht fehlendes Know-how oder persönlicher Einsatz, sondern überwiegend eine nicht ausreichende und gründliche Planung.
Sie entwickeln die Geschäftsidee – unsere Kanzlei begleitet Sie bis zur Gründung und darüber hinaus. Aus einer Vielzahl bisher erfolgreich durchgeführter Existenzgründungen haben wir
einen professionellen Service entwickelt. Darauf bauen wir individuell zugeschnittene Leistungsangebote auf:
Sie beabsichtigen den Erwerb einer Immobilie – Wir unterstützen und beraten Sie bei den Fragen zur Besteuerung und Finanzierung, bis hin zum gemeinsamen Bankgespräch.
Eine ausführliche Darstellung des Investitionsvorhabens einschließlich einer gründlichen Planung der Steuern und der Liquidität
ist die Grundlage der Finanzierungsbereitschaft Ihrer Bank. Wir entwickeln aus den grundlegenden Daten, wie z.B. Anschaffungs-kosten, Eigenkapital, Zinsen, Laufzeiten und persönliche Steuersätze eine umfassende Erarbeitung:
Die Ergebnisse werden präsentiert und kommentiert, Risiken werden aufgezeigt. Ihre Entscheidung für oder gegen eine Immobilie wird „einfacher“. Sicher!
Interessiert an Ferienwohnungen-/häusern?
Seit 1984 beraten wir Mandanten im Bereich der Errichtung, Veräußerung und Vermietung von Ferienimmobilien. Die Rechtsprechung der Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Ferienimmobilien hat sich in den letzten Jahren ständig geändert. An die erhoffte Steuerersparnis - neben der Rendite eines Anlageobjektes - stellt der Fiskus hohe Anforderungen. Dabei sind wesentliche Grundlagen zu beachten - u.a.:
Die Möglichkeiten der Selbstnutzung, die durchschnittlichen Vermietungstage und auch die Höhe der auf einen langen Zeitraum zu erzielenden Mieterträge. Nur so ist sichergestellt, dass auch in den Erstjahren der Vermietung entstehende Verluste steuerlich anerkannt werden.
Der Entscheidung für die Anschaffung einer Ferienimmobilie sollte eine umfassende Planung zugrunde liegen. Wir beraten Sie professionell zu folgenden grundsätzlichen Fragen:
"Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muss, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu Sparen, als darauf, Geld zu verdienen". (Hans-Karl Schneider, Volkswirt, geb. 1920)
Vielleicht möchten Sie sich kurzfristig einige Tage von diesen Bemühungen erholen? Besuchen Sie uns doch einfach im "Sturkenhues" im Nordseeheilbad Horumersiel. (Klick auf das Bild). Für unsere Mandanten halten wir außerhalb der Hauptsaisonzeiten Sonderkonditionen bereit. (www.sturkenhues.de) Und bereits nach wenigen Tagen an der Nord-seeküste werden Sie feststellen:
"Das Meer ist keine Landschaft, es ist das Erlebnis der Ewigkeit" (Thomas Mann)